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Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Der erste Behindertenbeauftragte der Landesregierung war Jürgen Braun, ihm folgte Thomas Witt. Ab  September 2005 war Adrian Maerevoet (gespr.: Mahrefoht) Beauftragter der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Seine 14-jährige Amtszeit endet im September 2019, fast gleichzeitig mit Erreichung des Ruhestandsalters. Am 1. Oktober 2019 trat der neue Behindertenbeauftragte, Dr. Christian Walbrach, sein Amt an.
Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für rund 260.000 Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt. Dazu zählen nicht nur die Menschen, die über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, sondern auch diejenigen, deren Behinderung nicht staatlich anerkannt ist.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist Grundlage für die Berufung des Beauftragten. Dort sind u.a. auch seine Aufgaben und Möglichkeiten, tätig zu werden, geregelt. Er

  • ist direkter Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.
  • ist Bindeglied zwischen Menschen mit Behinderungen und Verwaltung. Seine unabhängige Position ermöglicht es ihm, ressortübergreifend als Mittler zwischen Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbänden, Politik und öffentlicher Verwaltung zu agieren.
  • berät die Landesregierung in allen Fragen von Menschen mit Behinderungen, unterbreitet Vorschläge zur Inklusion Behinderter an Arbeit und Gesellschaft und hat direktes Vortragsrecht beim Ministerpräsidenten und bei der Sozialministerin.
  • ist, soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind, an Verfahren der Gesetz- und Verordnungsgebung zu beteiligen.
  • ist organisatorisch in das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit einer eigenen Geschäftsstelle eingebunden, jedoch weisungsungebunden und unabhängig.
  • nimmt den Vorsitz und die Geschäftsführung des Behindertenbeirates wahr und
  • leitet den Runden Tisch für Menschen mit Behinderungen mit seinen Arbeitsgruppen.