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Beschlüsse des Landesbehindertenbeirates

Eine der Hauptaufgaben des Landesbehindertenbeirates ist es, die Landesregierung zu beraten. Um dies zu dokumentieren und jederzeit bei der Landesregierung den Bearbeitungsstand hinterfragen zu können, werden seit 2007 im Landesbehindertenbeirat schriftliche Empfehlungsbeschlüsse gefasst, die hier abrufbar sind.

Herr Ministerpräsident erhält die Beschlüsse und leitet sie an die jeweiligen zuständigen Ressortministerinnen  und Minister weiter. Diese haben innerhalb von sechs Wochen dem Landesbehindertenbeirat zu antworten. Landtagsfraktionen und Landtagsausschüsse erhalten ebenfalls die Beschlüsse.

So wird die Landesregierung angeregt, nicht nur etwas zur Kenntnis zu nehmen, sondern Veränderungen einzuleiten. Denn auch hier ist es so, wie im sonstigen Leben: Die Betroffenen wissen viel mehr über ihre individuellen Belange und Bedarfe, als es durch eine noch so gut gemeinte "Schreibtischentscheidung" ersetzt werden kann. 
Wir bezwecken mit unseren Beschlüssen, dass zunehmend von Politik und Landesregierung Entscheidungen getroffen werden, die für ein selbstbestimmtes Leben aller Menschen erforderlich sind.